ChatGPT – wie sieht es rechtlich für die Unternehmen aus?

Die Unternehmen haben für sich schnell die Vorteile von ChatGPT erkannt. Verkannt wird von den Unternehmen oftmals die rechtliche Seite. Die Frage des Datenschutzes sollte auf jeden Fall näher beleuchtet werden. Im Umgang mit der Künstlichen Intelligenz sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

ChatGPT und seine Entwicklungsgeschichte

Bei ChatGPT handelt es sich um ein cleveres Sprachmodell. Es ist davon auszugehen, dass ChatGPT schnell dazulernen wird. Die Deep-Learning-Methode wurde von OpenAI entwickelt. Das Sprachmodell ist befähigt aus Milliarden von vorhandenen Texten zu lernen und auf alle Fragen eine Antwort in sekundenschnelle zu geben. Zudem kann ChatGPT beim Programmieren hilfreich zur Seite stehen. Bei allem kommt es auf die richtige Bedienungsweise an. Über ein vorhandenes Eingabefeld setzt der User seinen Befehl ab. Die Unternehmen profitieren im Bereich des Marketings, der Marktforschung und Contenterstellung von ChatGPT. Produktbeschreibungen oder Fachartikel werden im Handumdrehen erstellt. Projekte im IT-Bereich lassen sich einfach und effektiv optimieren. Doch nicht immer funktioniert alles fehlerfrei. ChatGPT besitzt (noch) Wissenslücken.

Die rechtliche Seite ins Auge fassen

Ist es rechtens, dass betriebsinterne Daten einfach in einen Chatroboter eingespeist werden? Ist die Rechtskonformität tatsächlich gegeben? Fakt ist, die rechtlichen Risiken lassen sich nicht leugnen. Fundierte Aussagen sind derzeit noch nicht möglich. Die rechtliche Seite wird in den kommenden Monaten mit Sicherheit genauer beleuchtet. Vor allem geht es den Unternehmen um den Datenschutz. ChatGPT als Instrument zu nutzen, bedeutet für die Unternehmen eine Vereinfachung der Prozesse und eine Kostenminimierung. Das Unternehmen und somit die Mitarbeiter sind trotzdem für die Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts verantwortlich. In diesem Moment kommt das Urheberrecht ins Spiel. Die KI-Texte sollten als Grundlage und als Inspirationsquelle fungieren. Eine eigene Texterstellung ist weiterhin ratsam. Zur Contenterstellung über die KI sollten keine personenbezogenen Daten eingespeist werden.

Die Anonymisierung von persönlichen Daten

Werden persönliche Daten eingespeist, dann sollten diese im Vorfeld anonymisiert werden. Grundsätzlich sollte der Unternehme genau überlegen, ob die Daten tatsächlich in ChatGPT eingegeben werden oder auf eine herkömmliche Auswertungsweise zurückgegriffen werden sollte. Es könnte zu Verstößen kommen, welche die Datenschutzrichtlinien tangieren. Das Risiko ist in diesem Fall sehr hoch. Vor allem im Human Resource Bereich sollte auf das Einspeisen von Daten in ChatGPT verzichtet werden. Grundsätzlich bleibt eine Überprüfung bei allen Vorgängen auf Richtigkeit nicht aus. Die Verwendung von ChatGPT sollte von den Unternehmen explizit mit einem Passus in den unternehmensinternen Leitlinien aufgenommen werden.

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