Besserer Informationsfluss durch Elektronische Patientenakte

Die Elektronische Patientenakte, oder kurz ePA, ermöglicht es, dass Patienten und Patientinnen ihre Gesundheit im Blick haben. Daten wie Befunde, Arztbriefe, aber auch Impfpass oder Mutterpass sind an einem zentralen Ort gespeichert. Die Hoheit über diese Daten haben Patienten und Patientinnen. Bei Bedarf können Ärzte und Ärztinnen einen Einblick in die ePA nehmen und sich einen guten Überblick über die Gesundheit ihres Patienten bzw. ihrer Patientin verschaffen. Jeder Patient bzw. jede Patientin entscheidet selbst darüber, wer Einblick in die ePA erlangt und in welchem Umfang. Eine Pflicht für den Versicherten zur Nutzung der Elektronischen Patientenakte gibt es nicht. Die Grundlage für die Nutzung der Elektronischen Patientenakte bildet das Terminservice- und Versorgungsgesetz.

Das bietet die ePA

Die ePA wird seit 1. Januar 2021 schrittweise eingeführt. Bis zum 1. Juli 2021 mussten alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer die für die Nutzung der ePA erforderlichen Komponenten angeschafft bzw. verbindlich bestellt haben. Zum 3. bzw. 4. Quartal 2021 startete die flächendeckende Nutzung bzw. Befüllung der Elektronische Patientenakte. Krankenhäuser nutzen die ePA seit dem 1.1.2022. Um die ePA mit Dokumenten zu befüllen, ist es nötig die App der jeweiligen Krankenkasse zu nutzen. Über Smartphone oder Tablet können Patienten und Patientinnen Dokumente, Arztbriefe, Befunden etc. ihre persönliche ePA befüllen. Liegen dem Versicherten Dokumente nicht in digitaler Form vor, können diese mithilfe von Smartphone oder Tablet eingescannt und in der Elektronischen Patientenakte abgelegt werden. In einer weiteren Ausbaustufe der ePA soll es möglich sein die abgelegten Dokumente zu strukturieren. Bei der Befüllung der ePA geben Ärzte und Ärztinnen sowie der Kundenservice der jeweiligen Krankenkasse den Versicherten Schützenhilfe.

Dazu ist die ePA nützlich

Die Elektronische Patientenakte nützt vor allem Ärzten und Ärztinnen und deren Mitarbeitern in Arztpraxen und Krankenhäusern. Aus der ePA geht – ohne Befragung der Patienten und Patientinnen – hervor, welche Vorerkrankungen vorliegen und welche Medikamente eingenommen werden oder eingenommen wurden bzw. welche Untersuchungen im Vorfeld bereits durchgeführt wurden. Diese Informationen müssen im Zweifelsfall durch das Krankenhaus beim Hausarzt erfragt werden. Die Elektronische Patientenakte sorgt unter anderem dafür, dass keine Aktenordner mehr gewälzt und keine Informationen mühsam telefonisch erfragt werden müssen. Zudem liegen dank der ePA Informationen über aktuelle Untersuchungen vollständig vor. Die Gefahr, dass kostspielige Untersuchungen doppelt durchgeführt werden, besteht ebenfalls nicht. Durch die bessere Verfügbarkeit Ihrer Gesundheitsdaten ist zu erwarten, dass sich Ihre persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessert. Es geht von einer Behandlung zur anderen auch keine Zeit verloren durch mühselige Informationsbeschaffung.

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