Microsoft Office Volumenlizenz ist nicht gleich Adobe Volumenlizenz!
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt endgültig: „Besondere Vorsicht beim Kauf von Aufgespaltenen Microsoft Office Volumenlizenzen!“ München, 08.09.2016 – Seit dem BGH-Adobe-Urteil vom 11.12.2014 werben einige Software Gebrauchthändler auf ihren Homepages mit der Aussage, dass die Aufspaltung...
 
  				  				  				  			 
																											 
																											 
																											 
																											 
																											 
																											